Unter den Begriffen Rot-Grün-Sehschwäche und Rot-Grün-Blindheit werden etwa 99 % der Farbfehlsichtigkeiten zusammengefasst. Die Betroffenen können hierbei die Farben Rot und Grün schlechter als Normalsichtige unterscheiden. Die genetisch bedingte Sehschwäche wird durch Veränderungen der Aminosäuresequenz in den Sehpigment-Proteinen (Opsin) der entsprechenden Zapfen der Netzhaut verursacht.

Die Rot-Grün-Sehschwäche oder -Blindheit ist immer angeboren und verstärkt oder vermindert sich nicht im Laufe der Zeit. Von ihr sind etwa 9 % aller Männer, aber nur etwa 0,8 % der Frauen betroffen, was an der Lokalisierung des Gendefektes auf Chomosom 23 (X-Chromosom) und einem rezessiven Erbgang liegt. Damit eine Frau unter der Rot-Grün-Sehschwäche leidet, müssen beide X-Chromosomen den Defekt aufweisen. Beim Mann ist jedoch kein zweites X-Chromosom vorhanden, das den Defekt kompensieren könnte, sodass der Defekt auf dem einen vorhandenen X-Chromosom bereits für die Ausprägung der Störung ausreicht.

Beeinträchtigungen des Rot-Grün-Sehens sind deutlich häufiger als eine Gelb-Blau-Sehschwäche oder die vollständige Farbenblindheit.