Eine Netzhautablösung (Ablatio retinae, Amotio retinae) stellt immer einen augenärztlichen Notfall dar, zumal regelmäßig ein Fortschreiten des Defektes in Richtung Sehzentrum (Makula) stattfindet, welches den Umfang des nötigen Eingriffs erhöht. Mit Erreichen des Bereiches des schärfsten Sehens verschlechtert sich die Prognose der letztlich erhaltbaren Sehkraft radikal.
Mit Netzhautablösung wird die Ablösung der inneren Anteile der Netzhaut (Neuroretina) des Auges von ihrer Versorgungsschicht, dem retinalen Pigmentepithel bezeichnet.
Ist die Netzhaut mit ihren Nervenzellen und Photorezeptoren nicht mehr durch den Kontakt mit dem Pigmentepithel mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt, so kommt es zu einem – teilweise irreparablen – Funktionsverlust der betroffenen Netzhautanteile, abhängig von der Dauer der Netzhautablösung.
Symptome besonders der rhegmatogenen Amotio (rissbedingte Ablösung) sind das Sehen von Blitzen (Photopsien) als Folge des Glaskörperzugs, das plötzliche Auftreten von dichten schwarzen oder roten Flecken im Gesichtsfeld (Rußregen) als Folge einer mit dem Netzhautriss einhergehenden Blutung sowie eine vorhangartige Gesichtsfeldeinschränkung, wenn die Netzhautablösung größere Ausmaße erreicht hat. Jedoch kann das Ablösen auch völlig ohne Symptome geschehen und erst bei Erreichen der Makula sichtbar werden, beispielsweise durch die verzerrte Darstellung von Konturen (Metamorphopsien)
Eine Netzhautablösung wird meist operativ behandelt. Das genaue Vorgehen ist abhängig von ihrer Ursache, Lage und Ausdehnung.